Die Hausmarke von Remunition wird von Hand und mit aller höchster Genauigkeit geladen. Die Patronen werden bei jedem Schritt auf beste Verarbeitung geprüft. In jeder Patrone steckt präzisestes Handwerk und die Leidenschaft zur Perfektion des Herstellers. Bereits im Voraus werden nur die besten verfügbaren Marken der Komponenten gewählt.
Die Remunition Golden Bolt Patrone ist mit dem wenig bekannten aber äusserst wirkungsvollen und präzisen LOS Hunter Tactical Geschoss versehen. Als teilzerlegendes Messinggeschoss spielt es seine Stärke besonders bei leichtem bis mittelschwerem Wild aus. Der vordere Teil des Geschosses, welcher mit einer Hohlbohrung versehen ist, zerlegt sich kontrolliert und sorgt für eine bemerkenswerte Augenblickswirkung. Der verbleibende Restbolzen sorgt für den sicheren Ausschuss. Die aerodynamisch günstige Form und das verhältnissmässig leichte Gewicht sorgen für die gewünschte Rasanz, welche eine gestreckte Flugbahn ermöglicht.
Verpackungsinhalt: 20 Schuss
CHF 66.00
Endpreis, zzgl. Versandkosten
Versandkostenfrei in folgende Länder: Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Die Remunition O-TIP Patrone ist mit dem 115 grain schweren HAP Geschoss von Hornady verladen. Als eine der wenigen legal erhältlichen Hohlspitzpatronen für
Pistolen eignet es sich auch hervorragend für den Fangschuss. Das Geschoss wurde nicht zum Einsatz von Behörden entwickelt, ist also nicht auf eine primär letale Wirkung ausgelegt.
Nichtsdestotrotz pilzt das Geschoss auf und zerlegt sich bei einem harten Zielmedium.
Tipp für den Jäger: Auch mit dem Remunition O-TIP muss beim Fangschuss auf einen weichen Untergrund geachtet werden, der als Kugelfang dient.
Verpackungsinhalt: 25 Schuss
Die aufgeführte Munitionssorte sowie Geschoss wurde von der Zentralstelle Waffen durch Beschusstests geprüft und
unterliegen nicht den Verbotsnormen nach Art. 6 Waffengesetz (WG; SR 514.54) i. V. m. Art. 26 Abs. 1 Bst. f und Art. 27 der Waffenverordnung (WV; SR 514.541)
CHF 29.50
Endpreis, zzgl. Versandkosten
Versandkostenfrei in folgende Länder: Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Jegliche Munition wird nur nach gesetzlichen Vorschriften gehandelt. Im Voraus muss ein Strafregisterauszug (nicht älter als 3
Monate) eingsendet werden und es darf kein
Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 und Aritkel 9a des Bundesgesetzes über Waffen,
Waffenzubehör und Munition, der Übertragung entgegenstehen.